Die Frage "angestellt oder niedergelassen" hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Niedergelassene Ärzte als Freiberufler können deutlich mehr Betriebsausgaben absetzen, zahlen aber auch mehr Versicherungsbeiträge auf eigene Kosten.
Hintergrund
Angestellte Ärzte (z.B. Klinikärzte) haben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach §19 EStG. Steuervorteil: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, keine Gewerbesteuer, Arbeitgeber trägt Sozialversicherungshälften. Nachteil: Weniger Gestaltungsmöglichkeiten beim Absetzen von Ausgaben.
Niedergelassene Ärzte haben Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nach §18 EStG. Vorteile: Alle Betriebsausgaben (Praxis, Fortbildung, Reisekosten, Versicherungen) voll absetzbar, kein Gewerbesteuer-Pflicht, flexiblere Altersvorsorge. Nachteil: Sozialabgaben vollständig selbst zu tragen, höherer Verwaltungsaufwand.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Berechnen Sie Ihre Steuerbelastung in beiden Szenarien konkret mit einem Steuerberater.
- Als Niedergelassener nutzen Sie alle Betriebsausgabenabzüge konsequent aus.
- Planen Sie die Eigenanteile für PKV, Versorgungswerk und BU als Kosten in Ihrer Einkommensplanung ein.
- Beachten Sie, dass eine Teilzeit-Selbständigkeit neben einer Anstellung beide Einkunftsarten kombinieren kann.
- Ärzteversichert unterstützt bei der Versicherungsoptimierung in beiden Beschäftigungsmodellen.
Quellen:
- EStG §18: Freiberufliche Einkünfte
- EStG §19: Arbeitnehmereinkünfte
- Bundessteuerberaterkammer: Arztbesteuerung
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