Arztpraxen stehen häufig im Fokus von Betriebsprüfungen. Das Finanzamt prüft insbesondere die Vollständigkeit der Einnahmenerfassung, die Abgrenzung von privaten und betrieblichen Kosten sowie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen.
Hintergrund
Typische Prüfungsschwerpunkte bei Arztpraxen: Kassenführung und Vollständigkeit der Bareinnahmen, Privatentnahmen und -einlagen, korrekte Abgrenzung nach §4 Nr. 14 UStG (steuerbefreite Heilbehandlungen vs. steuerpflichtige Leistungen wie IGeL), private Kfz-Nutzung und Arbeitgeberzuwendungen an Mitarbeiter.
Eine ordnungsgemäße Buchführung und vollständige Kassenbücher sind die beste Vorbereitung. Elektronische Kassensysteme müssen GoBD-konform sein.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Achten Sie auf eine GoBD-konforme Buchführung, insbesondere bei elektronischen Kassensystemen.
- Trennen Sie konsequent steuerbefreite und steuerpflichtige Umsätze in der Buchführung.
- Führen Sie ein vollständiges Fahrtenbuch, wenn der Praxis-PKW auch privat genutzt wird.
- Klären Sie mit dem Steuerberater, welche Ausgaben als Betriebsausgaben oder Privatentnahmen zu buchen sind.
- Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die auch Steuerstreitigkeiten abdeckt.
Quellen:
- BMF: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD)
- Bundessteuerberaterkammer: Praxisbuchführung
- Finanzgericht: Arzt und Umsatzsteuer
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