Eine Stiftung ist kein Alltagsinstrument für Ärzte, sondern ein Werkzeug für besondere Situationen: die Übergabe größerer Vermögenswerte, die Absicherung des Praxisfortbestands oder das Verfolgen philanthropischer Ziele. Sie eignet sich für Ärzte mit erheblichem Vermögen und einem klaren Nachfolgeplan.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Stiftungen eignen sich zur Vermögenssicherung ab ca. 500.000 Euro Grundstockvermögen
  • Gemeinnützige Stiftungen genießen Steuervorteile, unterliegen aber strengen Verwendungsvorgaben
  • Familienstiftungen ermöglichen Vermögenstransfer an Nachkommen mit Erbschaftsteueroptimierung

Ausführliche Antwort

Ärzte, die über die Jahre ein erhebliches Vermögen aufgebaut haben, stehen im Alter vor der Frage der Übergabe: Praxis, Immobilien, Kapitalvermögen. Eine Stiftung kann hier mehrere Ziele gleichzeitig erreichen: den Praxisfortbestand sichern, das Familienvermögen vor Zersplitterung schützen und steuerliche Vorteile nutzen.

Gemeinnützige Stiftungen sind von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, Zustifter können ihr Einbringen als Sonderausgabe absetzen (bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre, § 10b EStG). Das Stiftungsvermögen muss allerdings dauerhaft dem gemeinnützigen Zweck dienen, z.B. Förderung medizinischer Forschung oder Stipendien für Medizinstudenten. Persönliche Entnahmen sind nicht möglich.

Familienstiftungen haben keine gemeinnützigen Zwecke, bieten aber Erbschaftsteuerprivilegien: Das Stiftungsvermögen wird nur alle 30 Jahre mit der sogenannten Erbersatzsteuer belegt, statt bei jedem Erbfall vollständig besteuert zu werden. Dies kann bei großen Vermögen erhebliche Steuervorteile über Generationen sichern.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Eine Stiftung zu gründen ist ein irreversibler Schritt und erfordert intensive Beratung durch Steuerberater und Anwälte. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Gesamtvermögensplanung auch zu prüfen, ob der Versicherungsschutz der Stiftung und ihrer Aktivitäten ausreichend ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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