Eine Stiftungsgründung ist für Ärzte mit hohem Vermögen und dem Wunsch nach gemeinnützigem Engagement oder langfristiger Vermögensübertragung an Nachkommen eine sinnvolle Option. Die Hürde liegt bei mindestens 100.000 Euro Stiftungskapital, häufig eher 500.000 Euro.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und erlauben Spenden als Sonderausgaben bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • Familienstiftungen ermöglichen die langfristige Übertragung von Praxisvermögen oder Immobilien auf Nachkommen mit Erbschaftsteuervorteilen
  • Die laufenden Verwaltungskosten einer Stiftung betragen mindestens 2.000 bis 5.000 Euro jährlich für Buchhaltung, Prüfung und Behördenkommunikation

Ausführliche Antwort

Für Ärzte gibt es zwei typische Anlässe zur Stiftungsgründung: erstens den Wunsch, Gewinne steueroptimiert in soziale oder medizinische Zwecke zu lenken, und zweitens die strukturierte Vermögensnachfolge. Eine gemeinnützige Stiftung für medizinische Forschung oder Nachwuchsförderung kann Zustiftungen aus dem laufenden Einkommen steuerlich begünstigt entgegennehmen, was bei einem Steuersatz von 42 Prozent eine Ersparnis von 4.200 Euro je 10.000 Euro Spende ergibt.

Die Familienstiftung ist das Instrument zur steuerneutralen Übertragung von Vermögen an Nachkommen über Generationen. Sie unterliegt alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer, vermeidet aber die diskontinuierliche Erbschaftsteuer beim Tod des Erblassers. Für Ärzte mit Praxisvermögen, Immobilien oder größeren Kapitalanlagen ab 1 Million Euro lohnt sich die Prüfung, ob eine Familienstiftung günstiger ist als eine direkte Erbschafts- oder Schenkungsregelung.

Worauf Ärzte bei der Stiftungsgründung besonders achten sollten

Stiftungen sind langfristige und irreversible Konstrukte. Ärzteversichert empfiehlt, vor der Gründung eine unabhängige steuerliche und rechtliche Beratung einzuholen und im Gesamtkonzept auch Fragen der Absicherung von Hinterbliebenen zu klären, damit das Stiftungskapital nicht zur einzigen Vermögensreserve wird.

Quellen und weiterführende Informationen

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