Ärztliches Strafrecht ist für alle Mediziner relevant, die im klinischen oder niedergelassenen Betrieb stehen, da ein Behandlungsfehler, ein Abrechnungsbetrug oder ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einem Strafverfahren führen kann. Die häufigsten strafrechtlichen Risiken sind fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB) und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB). Jeder approbierte Arzt kann potenziell Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fahrlässige Körperverletzung durch Behandlungsfehler ist das häufigste strafrechtliche Risiko für Ärzte
  • Seit 2016 stellt § 299a StGB die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe, was besonders niedergelassene Ärzte bei Kooperationsverträgen betrifft
  • Eine Strafrechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten und Gerichtskosten, die die Berufshaftpflicht nicht abdeckt

Ausführliche Antwort

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte nehmen seit Jahren zu. Staatsanwaltschaften spezialisieren sich zunehmend auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und werten systematisch Kassendaten aus. Besonders gefährdet sind Ärzte, die Leistungen abrechnen, die sie nicht persönlich erbracht haben, oder die Zuweisungen gegen Entgelt vereinbaren.

Für Klinikärzte sind neben dem Behandlungsfehlerrecht auch das Betäubungsmittelgesetz und die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB relevant. Verstöße gegen die Schweigepflicht können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.

Privatrechtliche Berufshaftpflichtversicherungen decken keine Strafverteidigungskosten. Ärzte, die strafrechtlich verfolgt werden, benötigen einen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Fachanwalt, dessen Honorar leicht fünfstellige Beträge erreichen kann. Eine spezielle Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz schließt diese Lücke.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten prüfen, ob ihre bestehende Rechtsschutzversicherung auch Strafverfahren in Ausübung der ärztlichen Tätigkeit einschließt. Viele Standardtarife schließen Vorsatzdelikte aus, die erst im Verfahren als solche eingestuft werden. Ärzteversichert hilft dabei, passende Rechtsschutzpolicen mit medizinspezifischen Klauseln zu vergleichen und abzuschließen.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →