Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) gilt für alle Ärzte und Einrichtungen, die ionisierende Strahlung oder radioaktive Stoffe einsetzen. Das betrifft vor allem Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten und Zahnärzte mit Röntgenanlage.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das StrlSchG von 2017 sowie die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind die gesetzlichen Grundlagen
- Jede medizinische Anwendung ionisierender Strahlung erfordert eine rechtfertigende Indikation
- Für den Betrieb einer Röntgenanlage ist eine Genehmigung oder Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich
Ausführliche Antwort
Das Strahlenschutzgesetz richtet sich an alle Personen, die beruflich mit ionisierender Strahlung umgehen. In der Arztpraxis betrifft das insbesondere die Röntgendiagnostik: Jede Röntgenanlage muss behördlich genehmigt oder zumindest angezeigt sein. Für den Betrieb braucht die Praxis einen Strahlenschutzbeauftragten, der entsprechend qualifiziert ist.
Behandelnde Ärzte benötigen außerdem einen aktuellen Strahlenschutzkurs, um Röntgenuntersuchungen rechtmäßig anordnen und durchführen zu dürfen. Die Fachkunde im Strahlenschutz muss alle fünf Jahre durch eine Fortbildung aktualisiert werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und der Entzug der Betriebsgenehmigung.
In der Nuklearmedizin und Strahlentherapie gelten noch strengere Anforderungen, da höhere Strahlendosen und radioaktive Substanzen eingesetzt werden. Hier sind besondere Genehmigungen, Abschirmungsanforderungen und Überwachungspflichten zu beachten. Beim Kauf oder der Nachrüstung von Geräten ist immer die Konformität mit dem aktuellen Strahlenschutzrecht zu prüfen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Verstöße gegen das Strahlenschutzgesetz können zu Betriebsunterbrechungen und erheblichen Kosten führen. Ärzteversichert berät Praxisinhaber auch zu Versicherungsfragen, die im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz entstehen, etwa bei Behördenauflagen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Strahlenschutz – Strahlenschutzgesetz
- Gesetze im Internet – StrlSchG
- Bundesärztekammer – Strahlenschutz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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