Eine Teilanerkennung durch den BU-Versicherer bedeutet: Der Versicherer erkennt eine eingeschränkte Berufsunfähigkeit an, aber nicht im vollen Umfang. Das kann bedeuten, dass nur ein Teil der vereinbarten BU-Rente ausgezahlt wird. Ärzte sollten in einem solchen Fall kritisch prüfen, ob das Angebot dem tatsächlichen Leistungsanspruch entspricht.
Hintergrund
BU-Policen zahlen in der Regel bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle vereinbarte Rente. Eine "Teilanerkennung" ist in den Bedingungen meist nicht vorgesehen. Wenn ein Versicherer eine reduzierte Leistung anbietet, kann das ein taktisches Angebot zur außergerichtlichen Einigung sein.
Ärzte haben in diesem Fall das Recht, das Angebot zu prüfen und abzulehnen. Eine anwaltliche Überprüfung durch einen auf BU-Recht spezialisierten Anwalt ist in solchen Situationen dringend empfohlen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Lassen Sie jedes Teilanerkennungsangebot von einem spezialisierten BU-Anwalt prüfen.
- Fordern Sie die vollständige Begründung des Versicherers für die Teilanerkennung schriftlich an.
- Dokumentieren Sie Ihre tatsächliche Einschränkung durch unabhängige ärztliche Gutachten.
- Informieren Sie Ihren Berufshaftpflichtversicherer oder Rechtsschutzversicherer über den Leistungsstreit.
- Ärzteversichert begleitet Ärzte im BU-Leistungsfall und vermittelt spezialisierte Rechtsberatung.
Quellen:
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