Immer mehr Ärzte arbeiten in Teilzeit, sei es aus familiären Gründen, nach einer Erkrankung oder als bewusste Lebensgestaltung. Teilzeit hat erhebliche Auswirkungen auf Einkommen, Altersvorsorge und Versicherungsabsicherung, die aktiv gemanagt werden müssen.
Hintergrund
Angestellte Ärzte haben nach dem TzBfG das Recht auf Teilzeit, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Bei der Sozialversicherung gilt: Teilzeitarbeit unter der 450-Euro-Grenze ist beitragsfrei, darüber gelten die normalen Beitragssätze.
Für Versicherungen relevant: Die BU-Rente sollte dem Teilzeit-Nettoeinkommen entsprechen. Eine Überversicherung (BU-Rente höher als Einkommen) wird steuerlich und leistungsrechtlich problematisch. Auch die PKV läuft weiter, ohne Reduzierungsrecht bei weniger Einkommen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Überprüfen Sie bei Teilzeitaufnahme, ob Ihre BU-Rente dem neuen Einkommensniveau angemessen ist.
- Klären Sie mit dem Versorgungswerk, wie sich die Beitragszahlung in Teilzeit auf Ihre spätere Rente auswirkt.
- Die PKV läuft in Teilzeit weiter; prüfen Sie, ob ein günstigerer Tarif infrage kommt.
- Berechnen Sie die Auswirkungen auf Ihre Rentenlücke und passen Sie private Vorsorge an.
- Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Wechsel in die Teilzeit mit einer vollständigen Versicherungsrevision.
Quellen:
- TzBfG: Teilzeitbeschäftigung
- Bundesärztekammer: Arbeitszeitmodelle
- DRV: Rentenanwartschaften Teilzeit
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