Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das digitale Netzwerk für das deutsche Gesundheitswesen. Alle vertragsärztlichen Praxen sind gesetzlich verpflichtet, an die TI angeschlossen zu sein. Wer nicht angeschlossen ist, erhält KV-Honorarkürzungen.

Hintergrund

Pflichtbestandteile der TI: Konnektor, eHealth-Kartenterminal, KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und elektronische Patientenakte (ePA) ab 2025 für alle. Weitere Anwendungen: NFDM, elektronischer Arztbrief (eArztbrief), E-Rezept und Elektronischer Medikationsplan (EMP).

Die TI-Installationskosten und Betriebskosten werden teilweise von den KVen übernommen. Die TI-Anwendungen entwickeln sich schnell; Praxen müssen regelmäßig Updates einplanen. Datenschutzrechtlich gelten alle TI-Daten als hochsensibel.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Halten Sie Ihren TI-Anschluss und alle Pflichtanwendungen aktuell, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über neue Pflichtanwendungen der gematik und deren Fristen.
  • Beauftragen Sie für TI-Installationen und Wartung zertifizierte IT-Dienstleister.
  • Klären Sie die Datenschutzpflichten rund um die TI-Nutzung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
  • Ärzteversichert informiert über Cyberversicherungen, die auch TI-spezifische Risiken abdecken.

Quellen:

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