Die Leichenschau und das Ausstellen des Totenscheins sind gesetzliche Pflichtaufgaben für Ärzte. Die Bestimmungsweise der Todesursache und die korrekte Klassifizierung (natürlicher oder nicht-natürlicher Tod) haben weitreichende rechtliche Konsequenzen.

Hintergrund

Die Leichenschau ist in den Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Jeder Arzt, der zur Leichenschau gerufen wird, ist zur Durchführung verpflichtet. Der Totenschein enthält Angaben zu Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt), Todesursache und Todeszeitpunkt.

Bei unklarem oder nicht-natürlichem Tod muss der Arzt Staatsanwaltschaft und Polizei benachrichtigen. Das Ausstellen eines falschen Totenscheins (z.B. Vertuschung einer Tötung) ist strafbar. Ein sorgfältig ausgestellter Totenschein schützt den Arzt vor Haftungsrisiken.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Führen Sie die Leichenschau immer persönlich und gründlich durch.
  • Dokumentieren Sie alle Befunde, auf die Sie Ihre Diagnose stützen.
  • Bei Unsicherheit über die Todesursache: "Ungeklärte Todesursache" eintragen und Behörden informieren.
  • Nehmen Sie an Fortbildungen zur Leichenschau teil, da die Qualität oft bemängelt wird.
  • Ärzteversichert empfiehlt eine Berufshaftpflicht, die auch Fehler bei der Leichenschau einschließt.

Quellen:

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