Der TV-Ärzte ist der Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern, verhandelt vom Marburger Bund. Er regelt Grundgehalt, Bereitschaftsdienstvergütung, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Angestellte Klinikärzte sind in der Regel tarifgebunden, wenn ihr Arbeitgeber Mitglied im VKA ist.

Hintergrund

Der TV-Ärzte gilt für Ärztinnen und Ärzte, die beim VKA-Arbeitgeber (kommunale Krankenhäuser) angestellt sind und Mitglied im Marburger Bund sind. Universitätskliniken haben eigene Tarifverträge (TV-Ärzte Uniklinika). Privatrechtlich organisierte Kliniken handeln eigene Verträge aus.

Wichtige Regelungen: Arztgruppen I bis IV mit Gehaltstabellen, Vergütung von Bereitschaftsdiensten nach Belastungsstufen, Jahressonderzahlung und Urlaubsregelungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und welcher Tarifvertrag für Sie gilt.
  • Werden Überstunden oder Bereitschaftsdienste nicht oder falsch vergütet, können Sie Nachzahlungsansprüche geltend machen.
  • Die Mitgliedschaft im Marburger Bund ist Voraussetzung für die Tarifanwendung bei tarifgebundenen Arbeitgebern.
  • Verhandeln Sie bei Neueinstellungen oder Beförderungen Ihren Vertrag auf Basis der Tarifgruppen.
  • Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten einschließt.

Quellen:

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