Überstunden sind im ärztlichen Berufsalltag an Kliniken weit verbreitet. Das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen, und Tarifverträge regeln Vergütung und Ausgleich. Ärzte, die ihre Rechte kennen, können sich gegen übermäßige Belastung wehren.

Hintergrund

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die maximale Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 Stunden täglich, mit Verlängerungsmöglichkeit auf 10 Stunden (wenn im Ausgleich auf 8 Stunden zurückgeführt wird). Bereitschaftsdienste werden teilweise als Arbeitszeit angerechnet. Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Der TV-Ärzte regelt Überstundenvergütung durch Zeitzuschläge oder Freizeitausgleich. Unverfallbare Überstunden müssen vergütet werden. Häufiges Problem: Überstunden werden nicht erfasst oder Kliniken erwarten stillschweigende Akzeptanz.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Dokumentieren Sie alle geleisteten Überstunden schriftlich und verlangen Sie deren Erfassung im System.
  • Sprechen Sie mit dem Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung, wenn Überstunden systematisch ignoriert werden.
  • Fordern Sie unbezahlte Überstunden innerhalb der Verjährungsfrist (3 Jahre) ein.
  • Bei Konflikten ist eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unverzichtbar.
  • Ärzteversichert empfiehlt Ärzte-spezifische Rechtsschutzpolicen mit Arbeitsrechtskomponente.

Quellen:

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