Die Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), der für leitende Mitarbeiter und Praxisinhaber besondere Vorteile bietet. Sie ermöglicht unbegrenzte Beiträge ohne die Beschränkungen, die für andere bAV-Wege gelten.
Hintergrund
Im Gegensatz zu Direktversicherung oder Pensionskasse kennt die Unterstützungskasse keine gesetzlichen Beitragsgrenzen. Das macht sie besonders für gut verdienende Ärzte attraktiv, die über die üblichen Grenzen hinaus steuerbegünstigt vorsorgen möchten.
Der Arbeitgeber (Praxis) zahlt Beiträge in die externe Unterstützungskasse. Diese Beiträge sind sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Arbeitnehmer (Arzt) hat in der Rentenphase Anspruch auf die Versorgungsleistung.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie die Unterstützungskasse als Ergänzung zu Versorgungswerk und privatem Sparen.
- Lassen Sie die steuerliche Vorteilhaftigkeit im konkreten Fall von einem bAV-Experten berechnen.
- Achten Sie auf die Insolvenzsicherung: Arbeitgeberansprüche müssen über den PSVaG gesichert sein.
- Die Unterstützungskasse eignet sich besonders für Ärzte, die als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer tätig sind.
- Ärzteversichert berät zu Rückdeckungsversicherungen, die Unterstützungskassen sichern.
Quellen:
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