Arztpraxen, die Patienteninformationsveranstaltungen, Gesundheitsabende, Praxisfeste oder Fortbildungen für Kollegen veranstalten, benötigen für diese Ereignisse eine Veranstalterhaftpflicht. Sie schützt vor Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden an Gästen und Dritten.

Hintergrund

Die reguläre Betriebshaftpflicht einer Arztpraxis deckt typischerweise nur den laufenden Praxisbetrieb ab. Veranstaltungen gelten als eigene Risiken und müssen separat versichert werden. Typische Schadensbeispiele: Ein Gast stürzt auf der Veranstaltung, eine Anlage fällt auf einen Besucher, oder es entsteht ein Brandschaden durch Veranstaltungsequipment.

Veranstalterhaftpflicht kann entweder als Zusatzbaustein zur Praxishaftpflicht oder als separate Tagespolicy abgeschlossen werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Klären Sie vor einer Praxisveranstaltung, ob Ihre bestehende Betriebshaftpflicht Veranstaltungen einschließt.
  • Schließen Sie für jede Veranstaltung ab ca. 20 Personen eine separate Veranstalterhaftpflicht ab.
  • Informieren Sie den Vermieter von Veranstaltungsräumen, da dieser ebenfalls Nachweise fordern kann.
  • Prüfen Sie, ob eine Jahrespolice für regelmäßige Veranstaltungen günstiger ist als Einzelpolicen.
  • Ärzteversichert prüft, ob Ihre bestehende Praxishaftpflicht Veranstaltungsrisiken einschließt.

Quellen:

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