Vermögensnachfolge ist für jeden Arzt relevant, der Vermögenswerte von mehr als 100.000 Euro (Immobilien, Depots, Praxisbeteiligung, Lebensversicherungen) besitzt. Ohne Testament gelten die gesetzlichen Erbfolgeregeln, die oft nicht den tatsächlichen Wünschen des Erblassers entsprechen. Eine strukturierte Vermögensnachfolgeplanung sichert den Fortbestand der Praxis und schützt nahe Angehörige vor hoher Erbschaftsteuer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ohne Testament gilt gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB, die oft nicht dem Willen des Arztes entspricht
  • Freibeträge für Erbschaftsteuer: 500.000 Euro für Ehegatte, 400.000 Euro pro Kind (§ 16 ErbStG)
  • Praxisübergabe zu Lebzeiten (Schenkung) ist steuerlich häufig günstiger als Vererbung

Ausführliche Antwort

Ärzte mit eigenem Praxisvermögen stehen vor der besonderen Herausforderung, dass eine Arztpraxis nicht ohne Weiteres vererbt werden kann: Die Zulassung als Kassenarzt ist personengebunden und endet mit dem Tod des Praxisinhabers. Der wirtschaftliche Wert der Praxis (Geräte, Patientenstamm, Goodwill) kann jedoch durch frühzeitige Übergabe zu Lebzeiten oder durch testamentarische Regelungen an einen qualifizierten Nachfolger übertragen werden.

Für die Vermögensnachfolge stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung: Testament (notariell oder eigenhändig), Erbvertrag für bindende Regelungen, Nießbrauchsvorbehalt bei lebzeitiger Übertragung und die schrittweise Übertragung von Immobilien oder Beteiligungen innerhalb der Schenkungsteuerfreibeträge. Der Ehegatte und Kinder haben außerdem Pflichtteilsansprüche (§ 2303 BGB), die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.

Steuersparmöglichkeiten entstehen durch Nutzung der Freibeträge: Alle zehn Jahre können Schenkungen bis zu den gesetzlichen Freibeträgen vorgenommen werden. Wer frühzeitig mit der Übertragung beginnt, kann erhebliche Erbschaftsteuerbelastungen vermeiden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die Vermögensnachfolgeplanung erfordert engen Kontakt zwischen Notar, Steuerberater und Versicherungsberater. Ärzteversichert prüft im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung, ob bestehende Lebensversicherungen im Todesfall korrekt begünstigt sind und ob die Praxisversicherungen bei einer Übergabe nahtlos auf den Nachfolger übergehen.

Quellen und weiterführende Informationen

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