Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Schäden ab, die nicht auf Personenschäden oder Sachschäden zurückzuführen sind, sondern direkt zu einem finanziellen Verlust beim Geschädigten führen. Für Ärzte, die als Gutachter, Berater oder in Führungspositionen tätig sind, ist sie besonders relevant.

Hintergrund

Die reguläre Berufshaftpflicht für Ärzte deckt Behandlungsfehler, die zu Körperschäden führen. Reine Vermögensschäden durch falsche Gutachten, fehlerhafte Beratung oder Managemententscheidungen sind oft nicht eingeschlossen.

Praxisbeispiele: Ein Gutachten zur Berufsunfähigkeit eines Patienten ist fehlerhaft, und der Patient verliert dadurch Versicherungsleistungen. Ein Chefarzt trifft als Praxisgeschäftsführer eine Fehlinvestitionsentscheidung. In solchen Fällen kann eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine D&O-Versicherung greifen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht auch reine Vermögensschäden aus gutachterlicher Tätigkeit einschließt.
  • Ärzte in Führungspositionen (Chefarzt, MVZ-Geschäftsführer) sollten eine D&O-Versicherung in Betracht ziehen.
  • Gutachter sollten explizit eine Vermögensschadenhaftpflicht für Gutachtertätigkeit abschließen.
  • Klären Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus Gutachtertätigkeiten einschließt.
  • Ärzteversichert prüft für Ärzte in Doppelfunktionen, ob alle relevanten Risiken versichert sind.

Quellen:

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