Jeder zugelassene Vertragsarzt braucht einen umfassenden Versicherungsschutz. Als Kassenarzt kommen spezifische Risiken hinzu, die über eine Standard-Absicherung hinausgehen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Berufshaftpflicht ist für Kassenärzte gesetzlich vorgeschrieben und muss ausreichend hoch dimensioniert sein.
- Praxisausfallversicherung sichert die laufenden Kosten bei krankheitsbedingtem Ausfall des Praxisinhabers.
- Rechtsschutzversicherung mit KV-Rechtsschutz ist wichtig für Honorarstreitigkeiten und Prüfverfahren.
Ausführliche Antwort
Kassenärzte haben gegenüber der KV besondere Pflichten und Rechte: Die quartalsmäßige Abrechnung, das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Möglichkeit von Honorarkürzungen und Regressen erfordern eine solide rechtliche und versicherungsmäßige Absicherung. Ein ungeplantes Prüfverfahren durch die KV kann zu Rückforderungen von 10.000 bis 100.000 Euro führen.
Pflichtversicherungen für Kassenärzte: erstens die Berufshaftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben nach § 21 Ärzte-ZV), zweitens die Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft (BGW) für Mitarbeiter. Empfohlene Ergänzungen sind eine Praxisausfallversicherung, eine Inhaltsversicherung, eine Rechtsschutzversicherung mit KV-Modul und eine Cyberversicherung für die Praxis-EDV.
Die Berufshaftpflicht für Kassenärzte muss nach den KV-Anforderungen eine Mindestdeckung von 3 Millionen Euro pro Behandlungsfall nachweisen. In operativen Fächern sind höhere Deckungssummen notwendig.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Kassenärzten, einen jährlichen Versicherungscheck durchzuführen. Neue Leistungsangebote, neue Mitarbeiter und neue Geräte können bestehende Policen unzureichend machen. Besonders die Berufshaftpflicht sollte nach Erweiterungen des Leistungsspektrums überprüft werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Pflichten als Kassenarzt
- GDV – Berufshaftpflicht
- Gesetze im Internet – Ärzte-ZV § 21
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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