Privatärzte ohne Kassenzulassung behandeln ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler. Ihr Versicherungsbedarf ist in einigen Punkten anders als bei Kassenärzten: Keine KV-Pflichtversicherung, aber höheres Haftungsexposure und volle eigene Absicherungsverantwortung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Berufshaftpflichtversicherung ist auch für Privatärzte ohne Kassenzulassung Pflicht
  • Praxisausfallversicherung ist besonders wichtig, da kein KV-Honorar im Krankheitsfall weiterläuft
  • PKV als Krankenversicherung für den Arzt selbst ist in der Privatarztstruktur meist vorteilhaft

Ausführliche Antwort

Privatärzte sind in Deutschland eine wachsende Gruppe: Schönheitschirurgen, Sportmediziner ohne Kassensitz, Wellness-Mediziner und Ärzte in Selektivvertragsmodellen ohne GKV-Zulassung zählen dazu. Da kein Kassenarztrecht gilt, entfallen die Pflichtversicherungen der KV, aber der Versicherungsbedarf bleibt hoch.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar: Behandlungsfehler können auch im Privatarztbereich zu hohen Schadensersatzansprüchen führen. Die Deckungssummen sollten mindestens 3 Millionen Euro je Schadensfall betragen. Da die Patientenklientel oft privat versichert ist, sind die Erwartungen und damit das Klagerisiko höher als im GKV-Bereich.

Die Praxisausfallversicherung ist für Privatärzte besonders relevant, da kein Vertretungspool und keine KV-Absicherung bei Krankheit existiert. Wenn ein Privatarzt ausfällt, fehlen die Einnahmen vollständig. Eine Praxisausfallversicherung zahlt ab dem dritten Tag Krankheit die laufenden Praxiskosten weiter.

Worauf Privatärzte besonders achten sollten

Privatärzte tragen die volle unternehmerische Verantwortung für ihre Absicherung. Ärzteversichert ist auf dieses Klientel spezialisiert und strukturiert den Versicherungsschutz für Privatarztpraxen von Haftpflicht über BU bis zur Altersvorsorge.

Quellen und weiterführende Informationen

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