Eine Doppelzulassung erlaubt einem Arzt, an zwei Standorten vertragsärztlich tätig zu sein. Das ist unter bestimmten Bedingungen möglich und erfordert eine Anpassung des Versicherungsschutzes, da mehrere Praxisorte und ggf. unterschiedliche Tätigkeiten abgedeckt werden müssen.

Hintergrund

Bei einer Doppelzulassung übt der Arzt an zwei genehmigten Standorten (Hauptsitz und genehmigter Zweigpraxis) kassenärztliche Tätigkeit aus. Die Berufshaftpflicht muss alle Standorte und dort erbrachten Leistungen abdecken. Viele Standardpolicen decken nur einen Praxissitz ab.

Weiterer Versicherungsbedarf: Praxisinhaltsversicherung für beide Standorte, Praxisausfallversicherung für beide Standorte und ggf. separate Elektronikversicherungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Informieren Sie Ihren Berufshaftpflichtversicherer über die Doppelzulassung und alle Standorte.
  • Klären Sie, ob der zweite Standort automatisch mitversichert ist oder eine Ergänzung nötig ist.
  • Prüfen Sie Sachversicherungen für beide Standorte auf Vollständigkeit.
  • Informieren Sie Ihre KV über die Doppelzulassung, da diese abrechnungsrelevant ist.
  • Ärzteversichert prüft alle Versicherungen bei Doppelzulassung auf Lücken und Doppelungen.

Quellen:

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