Beim Neubau einer Arztpraxis entstehen spezifische Versicherungsrisiken, die über den normalen Betriebsschutz hinausgehen. Wer als Bauherr tätig ist, trägt Verantwortung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen.
Hintergrund
Pflichtversicherungen beim Praxis-Neubau: Bauherren-Haftpflicht (für Schäden Dritter durch Bautätigkeiten), Bauleistungsversicherung (für unvorhergesehene Schäden am Neubau), Feuer-Rohbauversicherung (für Brandschäden während der Bauphase) und nach Fertigstellung nahtlose Überleitung in Gebäude- und Inhaltsversicherung.
Darüber hinaus ist zu beachten: Bauausführende Unternehmen müssen ausreichend haftpflichtversichert sein. Fordern Sie Versicherungsnachweise aller beteiligten Firmen an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie alle notwendigen Bauversicherungen ab, bevor der erste Spatenstich erfolgt.
- Fordern Sie von allen beteiligten Bauunternehmen aktuelle Haftpflichtversicherungsnachweise an.
- Wechseln Sie nach Fertigstellung nahtlos in eine Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung.
- Koordinieren Sie Bau- und Betriebsversicherungen über denselben Makler, um Lücken zu vermeiden.
- Ärzteversichert begleitet Praxisneubauten von der Bauphase bis zur Eröffnung mit vollständigem Versicherungsschutz.
Quellen:
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