Eine spezifische Versicherung für ambulante OP-Zentren braucht jede Einrichtung, die ambulante operative Eingriffe durchführt und nicht über den Standard-Berufshaftpflichtschutz einer einzelnen Arztpraxis abgedeckt ist. Dazu gehören Betreiber von freistehenden Ambulanten Operationszentren (AOZ), Gemeinschaftspraxen mit eigenem OP-Raum sowie MVZ mit ambulantem Operationsbereich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betriebshaftpflicht für das Zentrum als Einrichtung ist unabhängig von den Berufshaftpflichten der einzelnen Ärzte erforderlich
- OP-spezifische Risiken wie Narkosezwischenfälle, Sterilisationsversagen und Medizingeräterisiken müssen explizit gedeckt sein
- Praxisausfallversicherung ist für OP-Zentren besonders relevant, da Ausfälle geplante Eingriffe betreffen
Ausführliche Antwort
Ambulante OP-Zentren betreiben Einrichtungen, in denen mehrere Ärzte verschiedener Fachrichtungen tätig sein können. Die Berufshaftpflichtversicherungen der einzelnen Ärzte decken zwar das persönliche Behandlungsrisiko ab, aber nicht die Haftung des Zentrums als Betrieb. Für diesen Betrieb ist eine eigenständige Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich, die Schäden durch den Betrieb der Einrichtung, des Personals und der technischen Ausstattung abdeckt.
Besondere Risiken ambulanter OP-Zentren sind Komplikationen in Verbindung mit Narkose und Sedierung, technische Fehlfunktionen von Operationsgeräten sowie Hygieneversagen. Letzteres kann zu Infektionsübertragungen und daraus resultierenden Schadensersatzforderungen mehrerer Patienten gleichzeitig führen. Versicherungsverträge für OP-Zentren sollten daher Serienschadenklauseln enthalten, die Schäden aus einem Ereignis (z. B. einer Hygienemängel-Serie) als einen Versicherungsfall behandeln.
Darüber hinaus ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung empfehlenswert: Wenn das OP-Zentrum wegen eines Sachschadens oder einer behördlichen Anordnung für mehrere Wochen schließen muss, entsteht schnell ein erheblicher Umsatzverlust, der abzusichern ist.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die Versicherungsstruktur eines ambulanten OP-Zentrums ist komplex und muss individuell auf die Einrichtung zugeschnitten sein. Ärzteversichert berät Betreiber ambulanter OP-Zentren bei der Konzeption eines vollständigen Versicherungspakets, das Betriebs-, Sach- und Berufshaftpflicht koordiniert.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Ambulantes Operieren
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – Betriebshaftpflicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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