Arztpraxen, die Arzneimittel vorhalten, sei es als Notfallvorrat, für Praxisbedarf oder im Rahmen einer Dispensierpraxis, tragen besondere Risiken. Neben der Haftung für fehlerhafte Abgabe oder Beratung drohen Schäden durch Kühlkettenunterbrechung, Diebstahl oder Verderb.
Hintergrund
Der Arzneimittelvorrat einer Praxis ist ein Sachwert, der über die normale Inhaltsversicherung abgesichert sein muss. Kühlpflichtige Medikamente wie Impfstoffe können bei Stromausfall schnell wertlos werden. Eine Inhaltsversicherung mit Erweiterung für Vorräte und Kühlgut deckt solche Schäden ab. Hinzu kommt die Arzneimittelhaftpflicht: Wird ein Patient durch ein in der Praxis abgegebenes Medikament geschädigt, haftet der Arzt persönlich. Die Berufshaftpflichtversicherung sollte diese Risiken ausdrücklich einschließen.
Dispensierärzte, also Ärzte mit Erlaubnis zur Arzneimittelabgabe in unterversorgten Gebieten, benötigen eine besonders sorgfältige Absicherung, da ihr Haftungsumfang dem einer Apotheke ähnelt.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob Ihre Inhaltsversicherung Arzneimittelvorräte und Kühlgut explizit einschließt.
- Klären Sie mit Ihrem Versicherer die Deckung bei Stromausfall und Kühlkettenunterbrechung.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflicht die Abgabe von Medikamenten direkt in der Praxis abdeckt.
- Sichern Sie den Arzneimittelschrank gegen Diebstahl: Einbruchschutz und Alarmanlage senken das Risiko und die Versicherungsprämie.
- Ärzteversichert berät Sie zu passenden Kombinationslösungen aus Inhalts- und Haftpflichtschutz für Praxen mit Arzneimittelvorrat.
Quellen:
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Dispensierrecht
- GDV: Inhaltsversicherung für Unternehmen
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