Eine Versicherung für Medizingeräte benötigt jede Arztpraxis, die eigene medizinische Geräte betreibt, da diese bei Defekt, Vandalismus, Einbruchdiebstahl oder Feuer erhebliche Wiederbeschaffungskosten verursachen. Besonders relevant ist sie für Praxen mit teurer bildgebender Diagnostik, Laser- oder Operationseinheiten. Ohne Geräteversicherung droht bei einem Totalschaden eine Betriebsunterbrechung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Medizingeräte sind selten durch allgemeine Inhaltsversicherungen vollständig abgedeckt
  • Wiederbeschaffungswert statt Zeitwert als Deckungsgrundlage wählen
  • Leasinggeräte erfordern oft eine separate Geräteversicherung laut Leasingvertrag

Ausführliche Antwort

Medizinische Geräte wie Ultraschallgeräte (5.000 bis 30.000 Euro), Röntgenanlagen (30.000 bis 150.000 Euro) oder ophthalmologische Speziallaser (ab 50.000 Euro) stellen einen erheblichen Anteil des Praxisvermögens dar. Eine Geräteversicherung deckt in der Regel Beschädigungen durch innere Betriebsschäden, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung sowie Diebstahl und Vandalismus ab.

Wichtig ist die Wahl des Wiederbeschaffungswerts als Deckungsbasis statt des Zeitwerts, da medizinische Geräte bei Beschaffung zum Marktneupreis bezahlt werden müssen. Eine Unterversicherung entsteht, wenn der tatsächliche Gerätewert die versicherte Summe übersteigt, was bei Nichteinhaltung der Aktualisierungspflichten leicht passiert.

Für geleaste oder gemietete Geräte schreibt der Leasinggeber in der Regel eine Kaskoversicherung oder eine spezifische Geräteversicherung vor. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Leasingvertrag und muss bei Vertragsschluss explizit geprüft werden. Bei Geräten mit Strahlungsquellen gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen aus dem Strahlenschutzgesetz.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, ein aktuelles Geräteinventar erstellen und die versicherten Summen anpassen. Ärzteversichert unterstützt bei der korrekten Bewertung des Praxisinventars und stellt sicher, dass keine teuren Geräte versicherungsrechtlich vergessen werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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