Wer ein Pflegeheim betreibt, übernimmt Verantwortung für besonders schutzbedürftige Menschen. Stürze, Druckgeschwüre, Medikationsfehler oder Ausbrüche von Infektionskrankheiten können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Ein umfassendes Versicherungskonzept ist daher keine Option, sondern eine Pflicht.

Hintergrund

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Pflegeheime muss speziell auf die Risiken der stationären Pflege zugeschnitten sein. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die Bewohnern, Besuchern oder Dritten entstehen. Besonders wichtig ist der Einschluss von Sturzschäden und Hygienefehlern. Hinzu kommen: Vermögensschadens-Haftpflicht (z.B. bei Fehlern in der Abrechnung mit Kassen), Datenschutz-Haftpflicht für Bewohnerakten, Cyber-Versicherung und eine Inhaltsversicherung für medizinisches Equipment und Mobiliar. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Einnahmen bei Brand oder behördlicher Schließung.

Ärzte, die als ärztliche Leiter oder Gesellschafter eines Pflegeheims fungieren, benötigen zudem eine persönliche D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Haftpflicht).

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht explizit stationäre Pflegeleistungen und Medikationsfehler einschließt.
  • Versichern Sie Wertsachen und Gelder von Bewohnern über eine spezielle Klausel.
  • Etablieren Sie ein Qualitätsmanagementsystem: Es reduziert Risiken und wirkt sich positiv auf Prämien aus.
  • Berücksichtigen Sie Infektionsausbrüche als versichertes Ereignis in der Betriebsunterbrechungspolice.
  • Ärzteversichert berät Ärzte und Betreiber von Pflegeeinrichtungen bei der Zusammenstellung des richtigen Schutzpakets.

Quellen:

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