Physiotherapeuten tragen bei jeder Behandlung Verantwortung für das körperliche Wohlergehen ihrer Patienten. Ein Behandlungsfehler, ein Sturz in der Praxis oder ein Geräteschaden können ohne ausreichenden Versicherungsschutz existenzbedrohend werden.

Hintergrund

Die Berufshaftpflichtversicherung ist das wichtigste Instrument für Physiotherapeuten. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die im Rahmen der Behandlung entstehen. Dazu gehören Verletzungen durch manuelle Therapie, durch den Einsatz von Geräten wie Ultraschall oder Elektrotherapie sowie Sturzschäden in der Praxis. Wichtig ist, dass alle angebotenen Therapieformen und eingesetzten Geräte in der Police aufgeführt sind.

Für die Praxisausstattung ist eine Inhaltsversicherung nötig, die Behandlungsliegen, Trainingsgeräte und Therapiematerialien abdeckt. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert den laufenden Betrieb bei Krankheit oder Schaden. Praxisinhaber mit Personal benötigen zudem eine Arbeitgeberhaftpflicht.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Stellen Sie sicher, dass alle eingesetzten Therapieformen in der Berufshaftpflicht gelistet sind, besonders neuere Methoden.
  • Überprüfen Sie die Deckungssumme: Mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall sind empfehlenswert.
  • Schließen Sie eine Inhaltsversicherung ab, die Geräte und Ausstattung zu Neuwert versichert.
  • Berücksichtigen Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Krankheitszeiten.
  • Ärzteversichert unterstützt auch Praxisinhaber in Gesundheitsfachberufen bei der optimalen Absicherung.

Quellen:

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