Reha-Kliniken bieten stationäre oder teilstationäre medizinische Rehabilitation an. Die Kombination aus ärztlicher Behandlung, Therapie und Unterkunft schafft ein breites Risikoprofil, das einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz erfordert.
Hintergrund
In Reha-Kliniken sind Patienten oft motorisch eingeschränkt oder psychisch angeschlagen, was das Sturzrisiko erhöht. Die Betriebshaftpflicht muss alle Behandlungsbereiche abdecken: ärztliche Versorgung, Physio- und Ergotherapie, Sport- und Bewegungstherapie sowie psychologische Begleitung. Für die Gebäude und umfangreiche Therapieausstattung sind Gebäude- und Inhaltsversicherungen notwendig. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist unverzichtbar, weil Reha-Kliniken häufig von Belegungsverträgen mit Rentenversicherung oder Krankenkassen abhängen.
Ärzte in leitenden Funktionen haften persönlich für unternehmerische Entscheidungen. Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Haftpflicht) und eine individuelle Berufshaftpflicht sind daher zusätzlich notwendig.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Überprüfen Sie, ob alle Therapieformen Ihrer Klinik in der Betriebshaftpflicht erfasst sind.
- Sichern Sie Therapiegeräte und medizinisches Equipment über eine umfassende Inhaltsversicherung.
- Berücksichtigen Sie Einnahmeausfälle durch Belegungsrückgang in der Betriebsunterbrechungspolice.
- Leitende Ärzte und Geschäftsführer sollten eine D&O-Versicherung für persönliche Haftungsrisiken abschließen.
- Ärzteversichert berät leitende Klinikärzte zu individuellen Absicherungskonzepten im stationären Bereich.
Quellen:
- Deutsche Rentenversicherung: Rehabilitation
- Bundesministerium für Gesundheit: Rehabilitation
- GDV: Betriebshaftpflicht für Gesundheitseinrichtungen
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