Der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter ist für Ärzte von praktischer Bedeutung. Er entscheidet darüber, wessen Interessen beim Abschluss einer Police wirklich vertreten werden.

Hintergrund

Ein Versicherungsvertreter ist an einen oder wenige Versicherer gebunden und kann nur deren Produkte verkaufen. Er ist rechtlich Interessenvertreter des Versicherers. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hingegen ist gesetzlich verpflichtet, im Interesse des Kunden zu handeln. Er kann aus dem gesamten Markt auswählen und haftet für seine Beratungsempfehlungen (Maklerhaftung nach § 63 VVG).

Für Ärzte mit spezifischem Bedarf bei Berufshaftpflicht, BU und Praxisabsicherung ist ein Makler klar im Vorteil. Er kennt Nischenprodukte, kann Konditionen vergleichen und verhandeln. Außerdem betreut er im Schadensfall als Interessenvertreter des Arztes, nicht des Versicherers. Makler werden entweder durch Courtagen (Provision vom Versicherer) oder per Honorarvereinbarung vergütet.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Fragen Sie bei jedem Berater ausdrücklich, ob er gebundener Vertreter oder unabhängiger Makler ist.
  • Unabhängige Makler müssen auf Anfrage offenlegen, welche Provisionen sie erhalten.
  • Wählen Sie für komplexe Absicherungen (BU, Berufshaftpflicht, PKV) immer einen spezialisierten Makler.
  • Prüfen Sie, ob der Makler nachweislich auf Ärzte spezialisiert ist.
  • Ärzteversichert ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Ärzte und Heilberufe.

Quellen:

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