Eine Scheidung hat weitreichende Folgen für die Altersvorsorge. Ärzte sind besonders betroffen, weil ihre berufsständischen Versorgungswerkansprüche in den gesetzlichen Versorgungsausgleich einbezogen werden und erhebliche Werte darstellen.
Hintergrund
Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden während der Ehezeit erworbene Rentenansprüche zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Das gilt auch für Ansprüche gegenüber dem ärztlichen Versorgungswerk. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner erhält dabei direkt Ansprüche beim Versorgungswerk des Arztes oder eine Ausgleichszahlung.
Die Höhe des Ausgleichs hängt von den während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ab. Je länger die Ehe, desto mehr Anwartschaften fallen in den Ausgleichszeitraum. Für Ärzte kann die Reduktion ihrer späteren Versorgungswerk-Rente erheblich sein. Eine sorgfältige Dokumentation der Anwartschaften vor und nach der Ehe ist daher wichtig.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fordern Sie vor einer Scheidung die aktuelle Rentenauskunft Ihres Versorgungswerks an.
- Lassen Sie sich von einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt und einem Finanzberater begleiten.
- Prüfen Sie, ob ein ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs vor der Hochzeit möglich und sinnvoll war.
- Klären Sie nach der Scheidung, wie Sie die reduzierte Versorgungswerk-Rente durch private Altersvorsorge ausgleichen können.
- Ärzteversichert hilft Ärzten nach Scheidung dabei, ihre Versorgungslücke neu zu berechnen und zu schließen.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: Versorgungsausgleich
- Versorgungswerk der Ärztekammern
- Deutsche Rentenversicherung: Versorgungsausgleich
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