Ärzte sind Mitglied im Versorgungswerk der Ärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich sie approbiert sind oder beruflich tätig sind. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland muss die Mitgliedschaft aktiv umgemeldet werden, damit keine Beitragslücken entstehen.
Hintergrund
Deutschland hat 17 ärztliche Versorgungswerke, eines je Ärztekammer. Bei einem Bundeslandwechsel muss der Arzt die Mitgliedschaft beim bisherigen Versorgungswerk beenden und beim neuen Versorgungswerk anmelden. Anwartschaften, die im alten Versorgungswerk angesammelt wurden, können in der Regel auf das neue übertragen werden. Dieser Übertragungsantrag muss explizit gestellt werden.
Wird die Ummeldung vergessen, kann es zu Doppelzahlungen oder Lücken kommen. Im schlimmsten Fall gehen erworbene Anwartschaften verloren. Wichtig: Bei einem Wechsel in ein anderes Versorgungswerk können sich Leistungsbedingungen, Rentenhöhe und Beitragssätze unterscheiden. Ein Vergleich ist lohnenswert.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Melden Sie sich beim neuen Versorgungswerk innerhalb von drei Monaten nach Bundeslandwechsel an.
- Beantragen Sie die Übertragung Ihrer Anwartschaften schriftlich beim bisherigen Versorgungswerk.
- Prüfen Sie die Leistungsunterschiede zwischen altem und neuem Versorgungswerk.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Versorgungswerkwechsel, damit Beiträge korrekt abgeführt werden.
- Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Versorgungswerkwechsel und prüft, ob ergänzende Absicherung sinnvoll ist.
Quellen:
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke in Deutschland
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Ärztekammern
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