In Arztpraxen fließt täglich viel Geld: Barzahlungen, Rezeptgebühren, Privatliquidationen. Veruntreut ein Mitarbeiter diese Gelder oder missbraucht Vertrauen auf andere Weise, trägt der Praxisinhaber den Schaden, sofern keine Vertrauensschadenversicherung besteht.

Hintergrund

Die Vertrauensschadenversicherung, auch Fidelity-Versicherung genannt, schützt Unternehmen vor vorsätzlichen schädigenden Handlungen von Mitarbeitern. In Arztpraxen betrifft das vor allem Kassendiebstahl, Abbuchungen zu eigenen Gunsten, Manipulation von Abrechnungen oder Diebstahl von Medikamenten und Materialien.

Die normale Inventar- oder Einbruchdiebstahlversicherung deckt solche Schäden in der Regel nicht ab, da sie nur externe Täter erfasst. Für Praxen mit mehreren Mitarbeitern und erheblichem Kassenumschlag ist die Vertrauensschadenversicherung daher eine sinnvolle Ergänzung zum Basisschutz. Die Prämien sind im Verhältnis zur abgesicherten Deckungssumme meist niedrig.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihre bestehenden Policen interne Schäden durch eigene Mitarbeiter abdecken.
  • Führen Sie regelmäßige Kassenprüfungen und Vier-Augen-Prinzipien bei Zahlungen ein.
  • Eine Vertrauensschadenversicherung sollte Schäden durch alle Mitarbeiter und Zeitarbeiter abdecken.
  • Kombinieren Sie die Police mit klaren internen Kontrollprozessen für einen besseren Schutz.
  • Ärzteversichert berät zur passenden Vertrauensschadenversicherung als Teil eines umfassenden Praxisschutzpakets.

Quellen:

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →