Die Videosprechstunde ist für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seit 2019 abrechnungsfähig und hat sich besonders in der Psychiatrie, Neurologie und hausärztlichen Versorgung etabliert. Wer Videosprechstunden anbieten möchte, benötigt einen zertifizierten Anbieter und eine stabile technische Infrastruktur.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Videosprechstunden erfordern einen von der KBV zertifizierten Videodienstanbieter (z. B. Doxy.me, Teleclinic, Patientus)
  • Abrechnungsfähig über EBM-Zuschlag GOP 01439 und fachspezifische Videokonferenzleistungen
  • Datenschutzkonformer Betrieb nach DSGVO mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Pflicht

Ausführliche Antwort

Nur KBV-zertifizierte Videodienstanbieter dürfen für die kassenärztliche Videosprechstunde genutzt werden. Die KBV führt eine aktuelle Liste zugelassener Anbieter auf ihrer Website. Bekannte Anbieter sind Doxy.me, Patientus (Doctolib-Gruppe), Arztkonsultation.de und Teleclinic. Die monatlichen Kosten für eine Praxislizenz variieren je nach Anbieter zwischen 30 und 120 Euro.

Technisch benötigt die Praxis: einen Computer oder Tablet mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung (mindestens 10 Mbit/s Upload) und ein datenschutzkonformes Arbeitsumfeld (keine Dritter im Hintergrund). Patienten können den Videokanal in der Regel ohne Installation über den Browser nutzen, was die Einstiegshürde niedrig hält.

Kassenärztlich abrechenbar sind Videosprechstunden über GOP 01439 (Zuschlag je Videokonsultation, ca. 3 bis 5 Euro) sowie über fachspezifische Leistungen: In der Psychiatrie z. B. über GOP 35163 ff. Die Abrechnung erfordert eine schriftliche Einwilligung des Patienten. Insgesamt sind bis zu 30 % der Leistungen einer Praxis per Videosprechstunde erbringbar.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, bei der Einführung einer Videosprechstunde auch die IT-Sicherheitsanforderungen zu beachten. Da Patientendaten über externe Server übertragen werden, sollte die Cyber-Versicherung der Praxis auf Video-Sprechstunden-relevante Datenschutzrisiken erweitert werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →