Wartezeit und Karenzzeit sind zwei verschiedene Fristen in BU-Verträgen, die über den Zeitpunkt der Leistung entscheiden. Beide Begriffe werden häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche Bedeutungen und Auswirkungen.

Hintergrund

Die Wartezeit ist die Frist zwischen Vertragsabschluss und dem frühestmöglichen Beginn des Versicherungsschutzes. Bei BU-Versicherungen gibt es in der Regel keine Wartezeit, im Gegensatz zu Krankenzusatzversicherungen. Wer also morgen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist ab Vertragsabschluss geschützt.

Die Karenzzeit hingegen ist eine Frist zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem Beginn der Rentenzahlung. Vereinbart man eine Karenzzeit von beispielsweise sechs Monaten, erhält man die BU-Rente erst nach sechs Monaten nachgewiesener Berufsunfähigkeit. Längere Karenzzeiten senken die Prämie erheblich, erfordern aber ausreichende Liquiditätsreserven. Für Ärzte ist eine kurze oder keine Karenzzeit empfehlenswert, da Praxiskosten weiter laufen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Wählen Sie bei BU-Verträgen keine oder eine kurze Karenzzeit von maximal drei Monaten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichende Liquiditätsreserven für eine eventuelle Karenzzeit haben.
  • Prüfen Sie beim Vertragsabschluss explizit, ob eine Wartezeit vereinbart ist.
  • Vergleichen Sie Prämienunterschiede zwischen verschiedenen Karenzzeiten kritisch.
  • Ärzteversichert analysiert BU-Verträge für Ärzte und erklärt alle relevanten Klauseln verständlich.

Quellen:

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