Jede Arztpraxis, die eine Website betreibt, ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Abmahnkanzleien führen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jede gewerblich genutzte Website benötigt ein vollständiges Impressum nach § 5 TMG
- Das Impressum muss für Patienten leicht erreichbar und direkt auffindbar sein
- Fehlende Pflichtangaben können Abmahnungen mit Streitwerten bis 10.000 Euro auslösen
Ausführliche Antwort
Das Impressum einer Arztpraxis-Website muss nach § 5 TMG folgende Angaben enthalten: vollständiger Name des Inhabers oder der Gemeinschaftspraxis, postalische Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, zuständige Aufsichtsbehörde (Landesärztekammer), Angabe der Approbation und des Landes, in dem sie erteilt wurde, sowie, sofern vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Für Gemeinschaftspraxen oder MVZ sind alle Gesellschafter zu nennen.
Das Impressum muss von jeder Seite der Website aus erreichbar sein, typischerweise über einen Link in der Fußzeile. Es genügt nicht, wenn das Impressum nur über mehrere Klicks erreichbar ist. Der Link muss als "Impressum" oder "Kontakt/Impressum" bezeichnet sein, damit Besucher es ohne Suche finden.
Neben dem Impressum ist seit Mai 2018 auch eine Datenschutzerklärung nach DSGVO Pflicht. Diese muss erläutern, welche Daten die Website erhebt (Cookies, Kontaktformulare, Google Analytics) und wie diese verarbeitet werden. Fehlt die Datenschutzerklärung, drohen Abmahnungen und Bußgelder der Datenschutzbehörden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxiswebsites sollten mindestens jährlich auf Aktualität von Impressum und Datenschutzerklärung geprüft werden. Ärzteversichert empfiehlt, eine Praxis-Rechtsschutzversicherung zu haben, die Abmahnungen im Bereich Wettbewerbs- und Internetrecht abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 5 TMG – Gesetze im Internet
- Bundesärztekammer – Werbung und Recht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →