Weiterbildungsfinanzierung ist für alle Ärzte relevant, die sich zum Facharzt weiterbilden, Zusatzbezeichnungen erwerben oder internationale Qualifikationen anstreben. Besonders drängend ist das Thema bei Ärzten, die Weiterbildungsstellen in Praxen oder kleineren Kliniken ohne vollständige Kostenübernahme durch den Arbeitgeber antreten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Assistenzärzte in Kliniken erhalten Gehalt, tragen aber Kurskosten (300 bis 2.000 Euro je Kurs) häufig selbst
- Niederlassungswillige Ärzte in Praxis-Weiterbildungsstellen erhalten teils deutlich weniger als in Kliniken
- Zusatzbezeichnungen wie Notfallmedizin oder Palliativmedizin erzeugen eigene Kurskosten von 1.500 bis 5.000 Euro
Ausführliche Antwort
Weiterbildungsfinanzierung betrifft in erster Linie Assistenzärzte in der Facharztweiterbildung, die in Kliniken oder zugelassenen Weiterbildungspraxen tätig sind. Die Weiterbildungszeit dauert je nach Fachgebiet drei bis sechs Jahre. In dieser Zeit fallen Kursgebühren für Pflichtkurse (z.B. Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz, Suchtmedizin) sowie Prüfungsgebühren bei der Ärztekammer von 300 bis 600 Euro an.
Besonderer Bedarf besteht bei Ärzten, die eine Weiterbildungsstelle in einer Praxis annehmen. Die KBV-geförderten Weiterbildungsstellen im allgemeinmedizinischen Bereich werden zwar durch Fördermittel der Kassenärztlichen Vereinigungen (bis zu 5.500 Euro monatlicher Förderbetrag für die Praxis) unterstützt, doch die Weitergabe an den Weiterbildungsassistenten ist nicht vorgeschrieben.
Für Zusatzbezeichnungen wie Palliativmedizin (80-Stunden-Kurs), Notfallmedizin (80-Stunden-Kurs plus Rettungsdienststunden) oder Sportmedizin entstehen separate Kosten. Ärzte, die mehrere Zusatzbezeichnungen anstreben, sollten eine Gesamtkostenplanung aufstellen und prüfen, welche Kosten der Arbeitgeber trägt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Finanzielle Engpässe in der Weiterbildungszeit führen oft zur Unterversicherung, weil Ärzte Beiträge für Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherungen kürzen. Ärzteversichert zeigt auf, welche Grundabsicherungen in jeder Karrierephase unverzichtbar sind und wie Beiträge während der Weiterbildung niedrig gehalten werden können.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung und Förderprogramme
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Weiterbildungsförderung Allgemeinmedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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