Der Wiedereinstieg in den ärztlichen Beruf nach der Elternzeit ist für viele Ärztinnen und Ärzte ein bedeutender Schritt, der sorgfältiger Planung bedarf. Versicherungsschutz, Weiterbildungsstand und persönliche Absicherung müssen nach der Elternzeit neu bewertet werden.
Hintergrund
Während der Elternzeit ruhen die meisten Versicherungspflichten. Das bedeutet, dass BU-Versicherungen ohne Anpassung weiter Prämien verlangen, obwohl sich das Einkommen verändert hat. Berufshaftpflichtversicherungen für Niedergelassene müssen bei Praxispause entsprechend angepasst werden.
Für die Weiterbildung ist relevant, dass Elternzeit in der Regel die Weiterbildungszeit verlängert. Ärzte in der Facharztausbildung sollten dies mit dem Weiterbildungsbefugten und der Ärztekammer frühzeitig abstimmen. Beim Wiedereinstieg in Teilzeit müssen Beiträge zur Versorgungswerk und PKV-Beiträge ggf. neu berechnet werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie vor Elternzeitbeginn alle Versicherungen auf notwendige Anpassungen.
- Klären Sie die Verlängerung der Weiterbildungszeit mit der Ärztekammer.
- Informieren Sie das Versorgungswerk über die Elternzeit und beantragen Sie Beitragsermäßigung.
- Planen Sie beim Wiedereinstieg Fortbildungen ein, um den ärztlichen Wissensstand zu aktualisieren.
- Ärzteversichert unterstützt beim Versicherungscheck nach Elternzeit und passt Ihren Schutz an die neue Lebenssituation an.
Quellen:
- Bundesministerium für Familie: Elterngeld und Elternzeit
- Bundesärztekammer: Elternzeit und Weiterbildung
- Deutsche Rentenversicherung: Elternzeit und Rente
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