Viele Ärzte betreiben ihre Praxis in einem Gebäude, das sie auch privat bewohnen oder das sie als Kapitalanlage halten. Die Wohngebäudeversicherung muss in solchen Fällen alle Nutzungsarten korrekt erfassen, sonst drohen Deckungslücken.

Hintergrund

Eine Standard-Wohngebäudeversicherung ist nur für privat genutzte Gebäude konzipiert. Wer beruflich Räume im gleichen Gebäude nutzt, benötigt entweder eine Police, die beide Nutzungsarten abdeckt, oder eine separate gewerbliche Gebäudeversicherung für den Praxisanteil. Fehlt diese Differenzierung, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder verweigern.

Besonders wichtig: Die Deckungssumme muss regelmäßig an steigende Baukosten angepasst werden. Veraltete Versicherungssummen führen zu Unterversicherung mit anteiligen Leistungskürzungen. Viele Anbieter bieten inzwischen automatische Wertanpassungsklauseln an, die vor Unterversicherung schützen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihre Wohngebäudeversicherung die Praxisnutzung von Teilen des Gebäudes explizit einschließt.
  • Lassen Sie den Gebäudeversicherungswert regelmäßig aktualisieren, mindestens alle fünf Jahre.
  • Wählen Sie eine Police mit Unterversicherungsverzicht oder gleitender Neuwertversicherung.
  • Berücksichtigen Sie Elementarschäden wie Überschwemmung und Erdbeben als zusätzlichen Schutz.
  • Ärzteversichert vergleicht Wohngebäudeversicherungen und findet die optimale Lösung für gemischt genutzte Arztimmobilien.

Quellen:

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