Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen gegenüber Privatpatienten und bei privatzahnärztlichen Wahleistungen. Sie gilt für alle nicht-kassenzahnärztlichen Leistungen.
Hintergrund
Die GOZ enthält Gebührenpositionen mit Punktwerten für alle zahnärztlichen Leistungen von der Untersuchung bis zur komplexen prothetischen Versorgung. Die Gebühr errechnet sich aus Punktzahl multipliziert mit dem Punktwert und einem Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5. Der Einfachsatz gilt für einfache Fälle, der Höchstsatz für besonders schwierige oder aufwändige Behandlungen. Steigerungsfaktoren über 2,3 müssen schriftlich begründet werden.
Für PKV-versicherte Ärzte ist das GOZ-Verständnis doppelt wichtig: als Zahnarzt bei der eigenen Praxisabrechnung und als Patient beim Prüfen der Zahnarztrechnung. Zahnzusatzversicherungen für GKV-Versicherte erstatten ebenfalls auf Basis der GOZ. Überhöhte Rechnungen können beanstandet werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Als Zahnarzt: Begründen Sie Steigerungsfaktoren über 2,3 immer schriftlich im Heil- und Kostenplan.
- Als Patient: Fordern Sie eine detaillierte GOZ-Rechnung an und prüfen Sie die Positionen.
- Klären Sie vorab, welche GOZ-Leistungen Ihre PKV oder Zahnzusatzversicherung erstattet.
- Widersprüche bei Abrechnungsfehlern können Sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung melden.
- Ärzteversichert vergleicht Zahnzusatzversicherungen für Ärzte mit optimaler GOZ-Deckung.
Quellen:
- GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
- Bundeszahnärztekammer: GOZ-Auslegung
- PKV-Verband: Zahnärztliche Leistungen
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