Eine Zahnarztpraxis zu gründen ist für Zahnärzte, die ihre eigene Vorstellung von Patientenversorgung umsetzen möchten, der konsequente nächste Schritt nach der Facharztweiterbildung. Die Gründung erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und erhebliche Investitionen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Investitionsbedarf für eine Neugründung einer Zahnarztpraxis liegt bei 300.000 bis 600.000 Euro
  • Die Kassenzulassung erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) des jeweiligen Bundeslandes
  • Alternative zur Neugründung: Praxisübernahme, die günstiger ist und sofort einen bestehenden Patientenstamm bietet

Ausführliche Antwort

Zahnärzte, die eine Praxis gründen wollen, haben grundsätzlich zwei Wege: Neugründung oder Praxisübernahme. Eine Neugründung kostet 300.000 bis 600.000 Euro (Ausstattung, Einrichtung, IT, erste Monate Betriebskosten) und baut einen Patientenstamm von Grund auf auf. Eine Praxisübernahme kostet zwar ebenfalls 150.000 bis 400.000 Euro (Kaufpreis), bietet aber sofort Umsatz und einen bestehenden Patientenstamm.

Für die Kassenzulassung muss der Zahnarzt bei der KZV einen Zulassungsantrag stellen. Nach einem Verfahren vor dem Zulassungsausschuss erhält der Zahnarzt eine Vertragszahnarzt-Zulassung und kann GKV-Patienten behandeln. Neben der KZV-Zulassung ist die Eintragung bei der Zahnärztekammer und der Erwerb eines KZBV-Ausweises für die Abrechnung notwendig.

Zu den ersten Versicherungen, die vor Praxiseröffnung abgeschlossen werden müssen, zählen die Berufshaftpflicht, die Praxisinhaltsversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten den Businessplan frühzeitig mit der Bank und einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater erstellen. Ärzteversichert begleitet Zahnarztpraxen ab der Gründungsphase mit einem vollständigen Versicherungspaket.

Quellen und weiterführende Informationen

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