Ärzte, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten für Zahnersatz nur einen Festzuschuss der GKV. Hochwertige Versorgungen wie Implantate, Keramikkronen oder Inlays bleiben weitgehend selbst zu zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke.

Hintergrund

GKV-versicherte Ärzte erhalten Festzuschüsse für Zahnersatz, die je nach Bonusheft 50 bis 70 Prozent des Festzuschuss-Betrags abdecken. Dieser Festzuschuss liegt allerdings weit unter den tatsächlichen Kosten hochwertiger Versorgungen. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet den darüber hinausgehenden Eigenanteil bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.

Bei PKV-Versicherten hängt die Zahndeckung stark vom gewählten Tarif ab. Viele PKV-Tarife erstatten Zahnbehandlungen nach GOZ bis zu bestimmten Sätzen, haben jedoch Jahresbudgets oder Anfangsbegrenzungen. Ärzte mit PKV sollten prüfen, ob ihr Tarif Implantate, Kieferorthopädie für Erwachsene und professionelle Zahnreinigung abdeckt.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • GKV-versicherte Ärzte sollten eine Zahnzusatzversicherung abschließen, solange sie jung und gesund sind, weil Vorleistungen die Aufnahme erschweren.
  • Vergleichen Sie Wartezeiten und Anfangsbegrenzungen beim Tarifvergleich sorgfältig.
  • PKV-Versicherte: Prüfen Sie gezielt, ob Implantate und Kieferorthopädie im Tarif enthalten sind.
  • Führen Sie ein Bonusheft und lassen Sie es regelmäßig abstempeln, um GKV-Zuschüsse zu maximieren.
  • Ärzteversichert vergleicht Zahnzusatzversicherungen für GKV- und PKV-versicherte Ärzte.

Quellen:

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