Ärzte in Teilzeit haben trotz reduziertem Einkommen gute Voraussetzungen für den Vermögensaufbau, da das Gehalt auch in Teilzeit oft deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Der Schlüssel liegt in einer konsequenten Sparrate, dem frühen Beginn und der langfristigen Investition in renditestarke Anlageklassen. Mit einer monatlichen Sparrate von 500 bis 1.000 Euro und einem langfristigen ETF-Investment können Teilzeitärzte in 20 bis 25 Jahren ein erhebliches Vermögen aufbauen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sparrate von mindestens 15 bis 20 Prozent des Nettoeinkommens auch in Teilzeit anstreben
  • ETF-Sparpläne auf breite Indizes (z. B. MSCI World) für langfristigen Vermögensaufbau empfohlen
  • Beiträge zum Versorgungswerk auch in Teilzeit weiterführen, keine Befreiung beantragen

Ausführliche Antwort

Teilzeitärzte verdienen je nach Stundenumfang und Fachrichtung zwischen 3.000 und 6.000 Euro netto monatlich. Bei einer Sparrate von 20 Prozent ergibt sich eine monatliche Anlagesumme von 600 bis 1.200 Euro. Investiert in breit diversifizierte Aktienfonds mit einer historischen Durchschnittsrendite von 7 bis 8 Prozent pro Jahr, wächst dieser Betrag in 20 Jahren auf 310.000 bis 620.000 Euro an.

Die Wahl zwischen Direktanlage in Aktien-ETFs und versicherungsförmigen Anlageprodukten hängt von der persönlichen Steuersituation ab. Da Teilzeitärzte oft niedrigere Grenzsteuersätze haben als Vollzeitmitarbeiter, ist der steuerliche Vorteil von Rentenversicherungsprodukten geringer. ETF-Sparpläne über ein normales Depot bieten maximale Flexibilität und niedrige Kosten.

Die Versorgungswerks-Beiträge sollten auch in Teilzeit fortgeführt werden: In Teilzeit reduziert sich der Pflichtbeitrag proportional zum Einkommen, aber der Rentenanspruch bleibt erhalten. Wer vorübergehend befreit ist und später wieder einzahlt, hat eventuelle Lücken in der Rentenbiografie, die schwer auszugleichen sind.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Auch in Teilzeit sollte die BU-Absicherung aufrechterhalten und an das reduzierte Einkommen angepasst werden. Ärzteversichert überprüft, ob die bestehenden BU-Verträge die Teilzeittätigkeit korrekt abbilden und ob eine Anpassung der Absicherungshöhe notwendig ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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