Anästhesisten gehören zu den Fachgruppen, die besonders häufig sektorenübergreifend tätig sind. Viele arbeiten sowohl im Krankenhaus als auch in ambulanten Operationszentren oder als Belegärzte. Der Versicherungsschutz muss alle diese Bereiche abdecken.

Hintergrund

In der Anästhesie ist die Haftungsfrage besonders komplex, weil Risiken bei Narkose und Sedierung erheblich sind. Bei belegärztlicher Tätigkeit haftet der Anästhesist persönlich für seinen Leistungsbereich; die Klinikkette deckt nur eigene Risiken ab. Ambulant tätige Anästhesisten in Tageskliniken oder OP-Zentren benötigen eine auf diese Einrichtungen zugeschnittene Berufshaftpflicht.

Wichtig: Eine Berufshaftpflicht, die nur die niedergelassene Tätigkeit in der eigenen Praxis abdeckt, ist für Anästhesisten mit Krankenhaustätigkeit unzureichend. Manche Haftpflichtversicherer haben spezielle Tarife für belegärztlich tätige Anästhesisten.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Melden Sie jede neue Tätigkeitsstätte unverzüglich Ihrem Berufshaftpflichtversicherer.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Police sowohl ambulante als auch stationäre Tätigkeit abdeckt.
  • Bei Belegtätigkeit: Klären Sie die Haftungsabgrenzung gegenüber dem Krankenhaus schriftlich.
  • Überprüfen Sie die Deckungssummen: In der Anästhesie empfehlen sich Deckungen über 5 Millionen Euro.
  • Ärzteversichert kennt die spezifischen Haftpflichtlösungen für Anästhesisten in allen Tätigkeitsformen.

Quellen:

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