Die Trennung zwischen ambulantem und stationärem Sektor prägt den Alltag von Notfallmedizinern in Deutschland besonders stark, weil Notfälle keine Sektorgrenzen kennen, das Vergütungssystem jedoch strikt zwischen Krankenhaus und Kassenarztpraxis unterscheidet. Die aktuell diskutierte Notfallreform zielt darauf ab, integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern zu schaffen, die beide Sektoren verbinden. Für Notfallmediziner bedeutet das neue Karriere- und Kooperationsmöglichkeiten, aber auch neue rechtliche und abrechnungstechnische Anforderungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ambulante Notfallversorgung und stationäre Notaufnahme werden unterschiedlich vergütet und organisiert
  • Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen ab 2025 schrittweise die Sektorengrenze überbrücken
  • Notfallmediziner benötigen je nach Tätigkeitsort unterschiedliche Zulassungen und Abrechnungsrechte

Ausführliche Antwort

In Deutschland existieren derzeit zwei parallele Systeme der Notfallversorgung: der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (KBD) für ambulante Fälle sowie die Notaufnahmen der Krankenhäuser für stationär behandlungsbedürftige Patienten. Diese Trennung führt dazu, dass Patienten häufig an der falschen Stelle behandelt werden, was Ressourcen bindet und die Qualität der Versorgung mindert. Schätzungsweise 50 bis 60 Prozent der Notaufnahmebesuche wären ambulant behandelbar.

Die Honorierung folgt den jeweiligen Systemlogiken: Ambulante Leistungen werden nach EBM oder GOÄ abgerechnet, stationäre nach DRG-Fallpauschalen. Notfallmediziner, die in der Notaufnahme eines Krankenhauses tätig sind, erhalten ein Festgehalt nach TV-Ärzte oder TV-Ärzte/VKA, das je nach Erfahrungsstufe zwischen 6.500 und 10.500 Euro brutto monatlich liegt. Ärzte im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst rechnen dagegen direkt mit der KV ab, was pro Dienststunde zwischen 35 und 75 Euro einbringen kann.

Mit der geplanten Notfallreform sollen an ausgewiesenen Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren entstehen, an denen KBD und Notaufnahme räumlich und organisatorisch zusammengeführt werden. Notfallmediziner in diesen Zentren müssen künftig mit beiden Abrechnungssystemen vertraut sein und gegebenenfalls eine Zulassung als Vertragsarzt oder eine Ermächtigung besitzen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Notfallmediziner, die in integrierten Strukturen arbeiten möchten, sollten sich frühzeitig mit den Zulassungsvoraussetzungen der zuständigen KV vertraut machen und ihre Haftpflichtversicherung auf den erweiterten Tätigkeitsbereich prüfen lassen. Ärzteversichert unterstützt Notfallmediziner dabei, Versicherungslücken zu identifizieren, die beim Wechsel zwischen Sektoren entstehen können, etwa bei der Betriebshaftpflicht oder der Berufshaftpflicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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