Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung betreffen Orthopäden besonders stark, da viele orthopädische Eingriffe sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können. Die Grenze entscheidet über Vergütung und Zuständigkeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arthroskopien, kleine Gelenkeingriffe und ambulante Operationen am Bewegungsapparat können niedergelassene Orthopäden nach § 115b SGB V ambulant im Krankenhaus abrechnen.
  • Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V ermöglicht Orthopäden mit Zulassung eine sektorübergreifende Versorgung ohne Budgetlimitierung.
  • Belegärztliche Tätigkeit erlaubt niedergelassenen Orthopäden, ihre Patienten stationär im Krankenhaus zu operieren und abzurechnen.

Ausführliche Antwort

Orthopäden sind in besonderem Maß von Sektorengrenzen betroffen, weil viele ihrer Kerntätigkeiten an der Schnittstelle von ambulant und stationär liegen. Kniearthroskopien, Schulteroperationen und Handgelenkseingriffe wurden früher routinemäßig stationär durchgeführt und sind heute oft ambulant möglich. Diese Verschiebung erhöht den Druck auf die ambulante Vergütung, da EBM-Sätze deutlich unter DRG-Erlösen liegen.

Die ASV bietet orthopädischen Fachärzten die Möglichkeit, komplexe Erkrankungen des Bewegungsapparats sektorübergreifend zu behandeln. Die Abrechnung erfolgt über extrabudgetäre EBM-Leistungen, die nicht dem Regelbudget der KV unterliegen. Der Zulassungsantrag für ASV läuft über das erweiterte Landesausschussverfahren und erfordert eine abgeschlossene Facharztweiterbildung sowie Qualifikationsnachweise.

Niedergelassene Orthopäden mit Belegarztstatus operieren ihre Patienten im Krankenhaus und erhalten eine separate Belegarztpauschale. Das Krankenhaus rechnet die stationäre Behandlung ab, der Belegarzt seine ärztlichen Leistungen nach EBM. Diese Konstruktion ermöglicht die Verbindung von Praxistätigkeit und chirurgischer Erfahrung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt orthopädischen Belegärzten und ASV-Ärzten, ihren Haftpflichtschutz auf die erweiterten Tätigkeitsbereiche abzustimmen. Operative Eingriffe im stationären Setting erfordern häufig eine höhere Deckungssumme als rein konservative Behandlungen in der Praxis.

Quellen und weiterführende Informationen

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