Das Alter ist neben dem Gesundheitszustand der wichtigste Faktor für die Höhe des PKV-Beitrags. Je früher man in die PKV eintritt, desto günstiger der Einstiegsbeitrag und desto mehr Altersrückstellungen werden gebildet, die spätere Beitragsanstiege abfedern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beiträge werden beim Eintritt auf Basis des Eintrittsalters und des Gesundheitszustands kalkuliert
- Altersrückstellungen nach § 12a VAG dämpfen den Beitragsanstieg im Alter
- Ab 60 Jahren steigen Beiträge oft deutlich, ohne Rückstellungen oder Entlastungstarif
Ausführliche Antwort
Private Krankenversicherungen kalkulieren Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip: Der Versicherte zahlt einen Beitrag, der dem individuellen Risiko entspricht. Jüngere Versicherte zahlen weniger, weil ihre Gesundheitskosten statistisch niedriger sind. Mit zunehmendem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, was sich in höheren Beiträgen niederschlägt. Um starke Sprünge im Alter zu verhindern, bilden PKV-Tarife gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellungen gemäß § 12a VAG: Ein Teil des Beitrags wird angespart und im Alter zur Beitragsstabilisierung genutzt.
Trotzdem sehen viele PKV-Mitglieder erhebliche Beitragserhöhungen ab dem 60. Lebensjahr, die durch allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und steigende Lebenserwartung bedingt sind. Ärzte, die ihren Beitrag im Rentenalter stabil halten wollen, sollten früh in Tarife mit hohem Sparanteil und einen Entlastungstarif (Standardtarif) wechseln. Seit 2009 haben alle PKV-Versicherten das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Basistarif zu wechseln (§ 193 VVG).
Zudem gilt: Wer als Arzt im Ruhestand seinen Beitrag reduzieren möchte, kann den Selbstbehalt erhöhen, Krankenhaustagegeld reduzieren oder Wahlarzt-Leistungen pausieren, ohne den Kernschutz zu gefährden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Besonders Ärzte in der Niederlassung, die keine feste Betriebsrente erwarten, sollten PKV-Beitragsentwicklungen in ihre Ruhestandsplanung einrechnen. Ärzteversichert analysiert PKV-Angebote im Hinblick auf Altersrückstellungen, Beitragsstabilität und mögliche Wechseloptionen, damit Ärzte langfristig sicher planen können.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Rechenbeispiele und Beitragsentwicklung
- § 12a VAG – Gesetze im Internet
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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