Im Ruhestand verlieren Ärzte den Arbeitgeberzuschuss zur PKV, der bis zur Hälfte des Beitrags ausmachen kann. Gleichzeitig steigen die Beiträge mit zunehmendem Alter, während das Einkommen sinkt. Diese Kombination macht rechtzeitige Planung unerlässlich.

Hintergrund

Angestellte Ärzte erhalten bis zu 50 Prozent ihres PKV-Beitrags vom Arbeitgeber erstattet. Im Ruhestand trägt der Arzt den vollen Beitrag allein. Bei Versorgungswerk-Rentnern gibt es keinen Zuschuss aus dem Versorgungswerk, bei gesetzlichen Rentnern hingegen einen staatlichen Zuschuss.

Mit zunehmendem Alter steigt der Leistungsbedarf und damit tendenziell der PKV-Beitrag. Die Alterungsrückstellungen, die im Laufe des Lebens aufgebaut wurden, sollen dies dämpfen, können aber nicht alle Kostensteigerungen auffangen. Frühzeitige Rücklagenbildung und ein guter Tarif sind die wichtigsten Gegenmaßnahmen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Planen Sie die PKV-Kosten im Ruhestand in Ihre Gesamtversorgungsplanung ein.
  • Überprüfen Sie spätestens fünf Jahre vor dem Ruhestand, ob Ihr Tarif für den Ruhestand geeignet ist.
  • Nutzen Sie den internen Tarifwechsel, wenn Beiträge unverhältnismäßig steigen.
  • Prüfen Sie, ob Versorgungswerk-Rente und private Rente ausreichen, um PKV-Beiträge zu finanzieren.
  • Ärzteversichert plant die PKV-Kosten im Ruhestand als Teil der ganzheitlichen Ruhestandsanalyse.

Quellen:

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