Das Alter beeinflusst die PKV-Kosten in der Elternzeit indirekt, da während der Elternzeit keine beitragsfreie Familienversicherung in der PKV existiert. Ältere Ärzte haben generell höhere PKV-Beiträge, und dieser Unterschied bleibt auch in der Elternzeit bestehen, da Altersrückstellungen nicht sinken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • PKV-Beiträge laufen in der Elternzeit unverändert weiter, kein Ruhen des Vertrags
  • Arbeitgeberzuschuss entfällt während der Elternzeit, wenn kein Elterngeld gezahlt wird
  • Ein günstigerer Tarif innerhalb der PKV kann die Elternzeitkosten reduzieren

Ausführliche Antwort

In der gesetzlichen Krankenversicherung können GKV-versicherte Arbeitnehmer in der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert bleiben oder als Mitglied ihrer Partnerin mitversichert werden. In der PKV gibt es diese Möglichkeit nicht. PKV-versicherte Ärzte zahlen den vollen Beitrag weiter, erhalten aber während der Elternzeit einen Zuschuss aus dem Elterngeld von bis zu maximal dem hälftigen Mindestbeitrag der GKV.

Ärzte, die mit Anfang 40 in Elternzeit gehen, zahlen deutlich höhere PKV-Beiträge als junge Eltern mit Anfang 30, da die altersabhängigen Risikokomponenten in der PKV über 35 Jahren stärker steigen. Bei einem 42-jährigen Arzt kann der Monatsbeitrag 700 bis 900 Euro betragen, bei einem 32-jährigen Arzt 400 bis 600 Euro.

Um die Kosten während der Elternzeit zu senken, gibt es die Möglichkeit des Tarifwechsels innerhalb des Versicherers nach § 204 VVG. Ein Wechsel in einen günstigeren Basis- oder Standardtarif kann den Monatsbeitrag halbieren, ohne den Krankenversicherungsschutz vollständig aufzugeben. Nach der Elternzeit kann wieder in den ursprünglichen Tarif gewechselt werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

PKV-versicherte Ärzte sollten vor Beginn der Elternzeit alle Optionen zur Beitragsentlastung prüfen. Ärzteversichert berät zu Tarifwechsel-Möglichkeiten, dem staatlichen Zuschuss und alternativen Absicherungsstrategien während der Elternzeit.

Quellen und weiterführende Informationen

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