Der PKV-Standardtarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Auffangtarif für ältere PKV-Versicherte, die sich den normalen Tarif nicht mehr leisten können. Er bietet Leistungen auf GKV-Niveau, aber zu begrenzten Prämien.

Hintergrund

Der Standardtarif nach § 257 Abs. 2a SGB V steht PKV-Versicherten offen, die mindestens zehn Jahre in der PKV versichert waren und das 55. Lebensjahr vollendet haben oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen. Die Beiträge sind auf den maximalen GKV-Beitrag begrenzt, die Leistungen entsprechen dem GKV-Leistungskatalog.

Der Standardtarif ist nicht zu verwechseln mit dem Basistarif, der ohne Wartezeit zugänglich ist und Versicherungspflicht begründet. Der Standardtarif ist freiwillig und bietet oft bessere Konditionen als der Basistarif. Für Ärzte, die auf Chefarztbehandlung und Einzelzimmer verzichten können, ist er eine sinnvolle Sparoption im Alter.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie ab 55 Jahren, ob die Voraussetzungen für den Standardtarif erfüllt sind.
  • Vergleichen Sie Leistungsumfang und Beitrag mit Ihrem aktuellen Tarif.
  • Beachten Sie, dass im Standardtarif keine Chefarztbehandlung und kein Einzelzimmer enthalten sind.
  • Lassen Sie die Entscheidung durch einen unabhängigen Makler begleiten.
  • Ärzteversichert analysiert Standardtarif-Optionen im Kontext Ihrer Gesamtversorgungssituation.

Quellen:

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