Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem gewünschten Einkommen im Ruhestand und den tatsächlich zu erwartenden Rentenansprüchen. Für Chefärzte hängt die Berechnung von der individuellen Karrieresituation und den bisherigen Einzahlungen ab.
Hintergrund
Chefärzte verfügen je nach Karrierephase über unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften beim Versorgungswerk. Die Versorgungslücke ergibt sich, wenn das gewünschte Monatseinkommen im Ruhestand (typischerweise 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens) die prognostizierte Versorgungswerk-Rente übersteigt.
Für die Berechnung sind folgende Schritte nötig: Ermittlung des gewünschten Ruhestandseinkommens, Abzug der prognostizierten Versorgungswerk-Rente laut aktuellem Rentenbescheid, Berücksichtigung von Inflation und Lebenserwartung sowie Einbeziehung weiterer Einkommensquellen. Das Ergebnis zeigt, wie viel Kapital bis zum Renteneintritt zusätzlich aufgebaut werden muss.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Fordern Sie jährlich die aktuelle Rentenprognose beim zuständigen Versorgungswerk an.
- Berücksichtigen Sie bei der Berechnung eine realistische Inflationsrate von 2 bis 3 Prozent.
- Nutzen Sie Online-Rentenrechner als erste Orientierung, aber lassen Sie die genaue Berechnung professionell durchführen.
- Überprüfen Sie die Versorgungslücke bei jedem Karriereschritt neu.
- Ärzteversichert berechnet die individuelle Versorgungslücke für Chefärzte und zeigt passende Vorsorgelösungen.
Quellen:
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenrechner
- Bundesministerium für Arbeit: Altersvorsorge
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