Ärzte in Teilzeit verlängern durch die reduzierte Arbeitszeit ihre Weiterbildungsdauer und damit auch den Zeitraum mit geringerem Einkommen. Eine vorausschauende Finanzplanung stellt sicher, dass Prüfungsgebühren, Vorbereitungskurse und eventuelle Einkommensausfälle kein Problem werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Facharztprüfungsgebühren liegen je nach Kammer zwischen 300 und 800 Euro
- Vorbereitungskurse kosten 500 bis 2.000 Euro und sind steuerlich absetzbar
- Bei halber Stelle verlängert sich die Weiterbildungszeit auf das Doppelte, was die Einkommensplanung beeinflusst
Ausführliche Antwort
Die Weiterbildung in Teilzeit ist gesetzlich anerkannt: Eine 50-Prozent-Stelle verlängert die Weiterbildungszeit von beispielsweise 5 Jahren auf 10 Jahre. In dieser verlängerten Phase ist das Bruttoeinkommen eines Assistenzarztes in Teilzeit oft auf 2.500 bis 3.500 Euro monatlich begrenzt. Wer dabei Rücklagen für Prüfungskosten bilden möchte, sollte früh mit einem monatlichen Sparbetrag von 50 bis 100 Euro beginnen.
Die Kosten für die Facharztprüfung selbst variieren nach Kammer und Fachrichtung: In Bayern und NRW liegen die Gebühren typischerweise bei 400 bis 600 Euro. Hinzu kommen Vorbereitungskurse, die bei spezialisierten Anbietern wie Thieme oder Springer Medizin zwischen 500 und 2.000 Euro kosten. Diese Ausgaben sind als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
Ein weiterer finanzieller Aspekt ist die Berufsunfähigkeitsversicherung: In Teilzeit besteht häufig eine Unterdeckung, da die BU-Rente ursprünglich auf Vollzeitgehalt kalkuliert wurde. Vor der Facharztprüfung sollte der Vertrag auf Aktualität geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Worauf Ärzte in Teilzeit besonders achten sollten
Die finanzielle Vorbereitung auf die Facharztprüfung sollte Teil einer umfassenderen Einkommensplanung sein. Ärzteversichert unterstützt Ärzte in Teilzeit dabei, Versicherungsschutz und Altersvorsorge an die tatsächliche Arbeitszeit anzupassen und keine Lücken entstehen zu lassen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung
- KBV – Ärzte in Teilzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →