Die Niederlassung als Allgemeinmediziner ist ein komplexer Schritt, der rechtliche, kaufmännische und versicherungstechnische Vorbereitung erfordert. Wer mindestens 12 bis 24 Monate vorab plant, vermeidet typische Fehler und kann staatliche Förderprogramme optimal nutzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zulassung bei der KV beantragen, Praxissitz im Bedarfsplan prüfen
  • Businessplan, Finanzierungsgespräche mit Hausbank und KfW vorbereiten
  • Versicherungspaket (Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung, BU) rechtzeitig abschließen

Ausführliche Antwort

Der erste Schritt zur Niederlassung ist die Beantragung einer vertragsärztlichen Zulassung beim Zulassungsausschuss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. In gesperrten Planungsbereichen ist ein Praxisaufkauf notwendig. In unterversorgten Regionen vereinfacht sich das Verfahren erheblich, und KV sowie Kommunen bieten oft Förderprämien von bis zu 60.000 Euro an.

Kaufmännisch müssen Allgemeinmediziner einen belastbaren Businessplan erstellen, der Investitionskosten (Erstausstattung, Umbau, PVS, TI-Anbindung) realistisch abbildet. Typische Praxisgründungskosten liegen zwischen 80.000 und 200.000 Euro. Die KfW fördert Praxisgründungen über den ERP-Gründerkredit mit zinsgünstigen Darlehen.

Parallel zur Finanzierungsplanung sollte der Versicherungsschutz organisiert werden: Eine Berufshaftpflicht für Kassenärzte, eine Praxisausfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Praxisinhaltsversicherung bilden das Grundpaket. Für angestellte Mitarbeiter sind Arbeitgeberkosten und betriebliche Altersvorsorge einzukalkulieren.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Allgemeinmediziner unterschätzen oft den Zeitaufwand für Verwaltung und Abrechnung in der eigenen Praxis. Ärzteversichert begleitet den Niederlassungsprozess mit einer umfassenden Versorgungsanalyse, damit der Start in die Selbstständigkeit finanziell abgesichert ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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